Zur Ernst- Moritz- Arndt Schule gehören vier Gebäude, eine Schulbücherei, eine Schulturnhalle und ein großer Schulhof, der in verschiedenen Bereichen aufgeteilt ist. Außerdem nutzt die EMA Schule die Max-Siebold-Halle für ihren Sportunterricht.

Was finden Sie wo?

Im Hauptgebäude befindet sich im Erdgeschoss die Verwaltung sowie der Hausmeister.

Im Obergeschoss ist aktuell im linken Flügel die Klasse 3 c und  4 a untergebracht sowie der Musikraum. Im rechten Bereich sind die Klassen 4 b und 4 c, zusätzlich ein Lernstudio.

Im oberen Pavillon sind aktuell die Eingangsklassen E 4, E 5 und E 6, im unteren Pavillon die Klassen E 1, E 2 und E 3.

Im Nebengebäude befinden sich im Erdgeschoss zwei OGS Gruppen, eine weitere Gruppe im Obergeschoss zusammen mit den Klassen 3 a und 3 b.

In einem Anbau, der vom Schulhof zugänglich ist liegt unsere Bücherei.

Schulprogamm

Besondere Schwerpunkte unserer Arbeit sind:

  • Flexible Schuleingangsphase (Info Flyer)
  • Gemeinsames Lernen
  • Individuelle Förderung
  • Unterrichtsfächer
  • Sprachbildung
  • Werteerziehung
  • Inklusion (Info Flyer)

Flexible Schuleingangsphase

§ 11 SchulG NRW (1)

Der Besuch der Grundschule dauert in der Regel vier Jahre. Diese Regeldauer soll um nicht mehr als ein Jahr überschritten werden. (2)Die Klassen 1 und 2 werden als Schuleingangsphase geführt. (…)

Der Besuch der Schuleingangsphase ist auf drei Jahre begrenzt. Der Besuch im dritten Jahr wird nicht auf die Dauer der Schulpflicht angerechnet.
An der EMA werden alle Schülerinnen und Schüler in der Schuleingangsphase jahrgangsübergreifend unterrichtet. Die Bildung von Lerngruppen mit Kindern unterschiedlichen Alters unterstützt das Soziale Lernen, besonders im Hinblick auf Achtung und Toleranz. Die Kinder des 1. Lernjahres haben in der Regel ein bis zwei Stunden Unterricht weniger als die Kinder des 2. oder 3. Lernjahres.

Gemeinsames Lernen

§ 19 SchulG NRW (1)

Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Behinderung oder wegen einer Lern- und Entwicklungsstörung besondere Unterstützung benötigen, werden nach ihrem individuellen Bedarf sonderpädagogisch gefördert.

§ 20 SchulG NRW (3)

In der allgemeinen Schule wird der Unterricht als Gemeinsames Lernen für Schülerinnen und Schüler mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unter-stützung im Klassenverband oder in der Lerngruppe erteilt. (…)

Individuelle Förderung

§ 4 SchulG NRW (1)

Schülerinnen und Schülern werden durch die Grundschule individuell gefördert. Dies gilt vor allem für Kinder, die besonderer Unterstützung bedürfen, um erfolgreich im Unterricht mitarbeiten zu können. (…)

Die EMA ist eine allgemeine Schule des Gemeinsamen Lernens und der Individuellen Förderung für alle Kinder.

Unterrichtsfächer

§ 3 SchulG NRW

In der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule werden folgende Fächer verpflichtend unterrichtet: Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Englisch (ab Klasse 3), Religion, Musik, Kunst, Sport- und Förderunterricht (2.) Der Förderunterricht soll allen Schülerinnen und Schülern zugute kommen. Er trägt dazu bei, dass auch bei Lernschwierigkeiten die grundlegenden Ziele erreicht werden. Er unterstützt besondere Fähigkeiten und Fertigkeiten.
Das EMA Unterrichtskonzept „Lernzeit“ entspricht diesem Anspruch und gehört zum täglichen Unterricht.

Sprachbildung

Die Feststellung der Sprachbildung und des Sprachförderbedarfs eines jeden Kindes beginnt bei der alltagsintegrierten Sprachbildung und Beobachtung durch die pädagogischen Fachkräfte im Elementarbereich (Kita).
Sprache und Bildung hängen eng miteinander zusammen: Eine altersgemäße Sprachentwicklung und die Beherrschung der deutschen Sprache sind Voraussetzungen für ein erfolgreiches Lernen.

Für den Anfangsunterricht im Fach Deutsch ist es somit wichtig, die Sprachvoraussetzungen aller Kinder zu analysieren und den Unterricht danach auszurichten.

Das Lesen und Schreiben lernen mit der Anlauttabelle entspricht diesen Anforderungen und ermöglicht es allen Kindern individuelle Lernfortschritte zu erzielen und erfolgreich am Unterricht teilzunehmen.
Unterstützen Sie Ihr Kind in diesem wichtigen Lernprozess!

Werteerziehung

§ 2 Abs. 5 Nr. 4 SchulG NRW

„Die Schülerinnen und Schüler sollen insbesondere lernen, in religiösen und weltanschaulichen Fragen persönliche Entscheidungen zu treffen und Verständnis und Toleranz gegenüber den Entscheidungen anderer zu entwickeln.“

Die EMA ist eine evangelische Grundschule und sieht ihre Aufgabe nicht nur darin, christliche Werte zu vermitteln, sondern alle am Schulleben beteiligten Personen zu einer erfolgreichen Zusammenarbeit zu führen und Aufgaben gewissenhaft wahrzunehmen.

Bildung und Erziehung als gemeinsame Aufgabe von Elternhaus und Schule gelingt, wenn über die Aufgaben Transparenz geschaffen wird und Kommunikationsbereitschaft auf allen Ebenen als Basis für Vertrauen und Respekt vorhanden ist.

Das EMA Werteerziehungskonzept erhalten Sie bei der Anmeldung und beim Wechsel ins 3. Schuljahr!

Qualitätsanalyse

Liebe Eltern!
Im Schuljahr 2018/19 fand an der EMA Schule die Qualitätsanalyse statt und die Ergebnisse haben wir den Schulkonferenzmitgliedern vorgelegt. Sie alle können diese vor Ort in unserer Schule (Glaskasten im Hauptgebäude und im Verwaltungsflur) sowie hier auf der Homepage einsehen.

Wir bedanken uns bei allen Eltern, die uns in der zweijährigen Phase unterstützt haben.

Ergebnisse der Qualitätsanalyse