Laut Mitteilung des Deutschen Wetterdienstes vom 16.01.2024 wird folgendes Unwetterereignis erwartet:
Gefahr des Auftretens von starkem Schneefall
Auf Grundlage des Erlasses “Regelungen zu schulischen Maßnahmen bei Unwetterwarnungen und extremen Wetter-Ereignissen” wurde durch die Schulabteilung der Bezirksregierung Köln festgelegt, dass das Unweter einen geordneten Unterrichtsbetrieb ohne eine Gefährdung von Schülerinnen und Schülern in Teilen des Regierungsbezirks Köln nicht zulässt.
In nachstehenden Kreisen / kreisfreien Städten ruht am 17.01.2024 der Präsenzbetrieb an Schulen:
- Stadt Aachen
- Sadt Bonn
- Städteregion Aachen
- Kreis Düren
- Kreis Euskirchen
- Kreis Heinsberg
- Oberbergischer Kreis
- Rhein-Erft-Kreis
- Rheinisch-Bergischer-Kreis
- Rhein-Sieg-Kreis
Alle Eltern wurden durch die Schule informiert.